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Besteuerung laufender Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen
Wenn sich Arbeitnehmer in Form einer typisch stillen Beteiligung am eigenen Arbeitgeber beteiligen, sind die daraus erzielten laufenden Vergütungen als Kapitaleinkünfte zu versteuern, wenn die gesetzlichen Vorgaben des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt sind.
mehrPflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen: erste Übergangsphase noch bis 31.12.2026
Seit dem 01.01.2025 besteht die grundsätzliche Verpflichtung, bei Vorliegen der Voraussetzungen im B2B-Bereich Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu erstellen und zu versenden. Nach einem Jahr ist es nun Zeit für ein Zwischenfazit zur Umsetzung in der Praxis.
mehrVerluste aus Kapitalvermögen: Was Anleger zur Verlustverrechnung wissen sollten!
Die steuerliche Behandlung von Kapitalverlusten ist komplex. Während die Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Kapitalanlagen wieder großzügiger möglich ist, bleibt die strikte Trennung bei Aktienverlusten bestehen. Entscheidend sind der richtige Zeitpunkt der Verlustrealisierung und die frühzeitige Beantragung von Verlustbescheinigungen.
mehrVergütungen aus Genussrechten von Arbeitnehmern können als Kapitaleinkünfte besteuert werden
Wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte kauft, ist es wichtig, ob die Mitarbeiterbeteiligung gewisse Kriterien erfüllt, denn dann können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden.
mehrZur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
Der Bundesfinanzhof hat betont, dass eine rechtsfähige Stiftung nicht per se der Gewerbesteuer unterliegt.
mehrAlleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Einkommensteuer-Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern
Der Bundesfinanzhof entschied, dass das Recht, eine Einkommensteuer-Antragsveranlagung in Steuererstattungsfällen zu beantragen, allein dem Insolvenzverwalter zusteht, wenn der Erstattungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört.
mehrKürzere Abschreibung bei Immobilien: Mehr Klarheit zur Nutzungsdauer
Ob sich der Streit mit dem Finanzamt über eine verkürzte Nutzungsdauer einer Immobilie lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab. Bei älteren, wenig modernisierten Mietobjekten kann eine deutlich höhere AfA zu erheblichen Liquiditätsvorteilen führen. Dem stehen die Kosten für ein Gutachten und der Prüfungsaufwand gegenüber.
mehrNebentätigkeiten: Kein Steuerstrafverfahren riskieren!
Es ist wichtig, zu prüfen, wann Nebentätigkeiten ohne steuerliche Konsequenzen bleiben. Gewinne müssen grundsätzlich versteuert werden, manche daraus veranlassten Aufwendungen können jedoch geltend gemacht werden. Bestimmte Einnahmen unterfallen auch einem Freibetrag.
mehrWie lange dauert Silvester des Jahres 2025 im Umsatzsteuerrecht?
Das BMF hat gestattet, dass in der Silvester-Nacht 2025 für Speisen und Getränke (auch nach Mitternacht) der allgemeine Steuersatz von 19 % angewandt wird. Dies hat dann zur Folge, dass zumindest am ersten Tag des neuen Jahres auf Speisen-Lieferungen der Steuersatz von 19 % zum Tragen kommen kann. Ggf. kann eine Korrektur der Voranmeldung auch noch in der Jahressteuererklärung für 2026 erfolgen.
mehrSteuersatz für Restaurationsleistungen: Änderungen ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung bei der Umsatzbesteuerung von Restaurations- und Gastronomieleistungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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