Beratung auf den Punkt - mit Know-how und Erfahrung

1

Steuernews

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Sonstige 
Montag, 21.11.2022

Besteht für gepfändetes Fahrzeug die Kfz-Steuerpflicht?

Ein gepfändetes Fahrzeug unterliegt bis zur Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung der Kfz-Steuer. So entschied das Finanzgericht Nürnberg (Az. 6 K 1334/21).

Das Hauptzollamt habe bei einer Pfändung des Fahrzeugs einen früheren Zeitpunkt für die Beendigung der Steuerpflicht zugrunde zu legen, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 KraftStG erfüllt seien. Ein echtes Ermessen bestehe entgegen des Wortlauts jedoch nicht.

Wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 KraftStG nicht vorlägen, verstoße eine Besteuerung des Fahrzeugs zwischen Pfändung und Wegnahme des Fahrzeugs und Außerbetriebsetzung nicht gegen Treu und Glauben und der Steueranspruch sei nicht verwirkt, selbst wenn die Pfändung durch ein Hauptzollamt wegen rückständiger Kfz-Steuer erfolgte.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Inhalte von DATEV eG Auf dieser Seite sind Inhaltselemente von Servern der DATEV eG integriert, z. B. Videos, Banner oder Webformulare.  Beim Besuch unserer Seiten und bei der Interaktion mit diesen Elementen werden personenbezogene Daten an die DATEV eG übertragen.  Für die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten gelten die Datenschutzrichtlinien von DATEV-MyMarketing.