Beratung auf den Punkt - mit Know-how und Erfahrung

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Wobei wir als Steuerberater Sie unterstützen können...

...hat längst nicht nur mit Steuern zu tun!

Von jeher sind Steuerberater für Ihre Kunden erste Ansprechpartner und Ratgeber in allen finanziellen Angelegenheiten und bei unternehmerischen Entscheidungen. Loyalität, hohe Fachkompetenz und absolute Verschwiegenheit sind die Eckpfeiler unseres Berufsrechts und auch wesentliche Elemente unseres Leitbildes. Damit wir als geschäftsführende Kanzlei-Partner dieser Verantwortung gerecht werden können, unterstützt uns ein engagiertes Team von Fachkräften.

Obwohl unsere Kanzlei auf eine fast 70-jährige Geschichte zurückblicken kann, so sind wir doch ständig in Bewegung. Die permanenten Neuerungen im Steuerrecht und die rasanten technischen Veränderungen im Zuge der Digitalisierung sind für uns Herausforderung und Ansporn zugleich.  

Testen Sie unser Leistungsangebot - wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Leistungen im Überblick:

 

 

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01.01.2022

Corona-Krise: Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

Das Bundesfinanzministerium hat eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.
Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.
Zu den befristeten Steuererleichterungen zählen u. a.:
- Stundung von fälligen Steuern
- Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen
- Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022

Die Anträge auf Stundung bzw. Vollstreckungsaufschub sind bis zum 31. Januar 2022 zu stellen. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen können bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind.
Wegen der BMF-Detailregelungen sprechen Sie uns bitte an.
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.12.2021 haben wir nachfolgend zum Download bereitgestellt.

(Der Inhalt dieses Beitrags wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzt nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.)

 2021-12-07-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus-COVID-19-SARS-CoV-2.pdf


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