Beratung auf den Punkt - mit Know-how und Erfahrung

1

Steuernews

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Umsatzsteuer 
Dienstag, 12.03.2024

Zusätzliche Bestattungsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Wenn ein Bestattungsunternehmen zusätzlich zur eigentlichen Bestattung u. a. die Aufbewahrung von Leichen in Kühlräumen und Kühlzellen sowie die Überlassung von Abschiedsräumen und Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern anbietet, stellen diese zusätzlichen Leistungen keine eigenständigen, ggf. nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreien Hauptleistungen dar, sondern bilden jeweils zusammen mit der eigentlichen Bestattung eine einheitliche (komplexe) umsatzsteuerpflichtige Leistung. Das gelte auch dann, wenn diese Zusatzleistungen gesondert angeboten und abgerechnet werden. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 2 K 2111/22).

Die Leistung des Bestattungsunternehmens zur hygienischen Totenversorgung stelle eine unselbstständige Nebenleistung zur einheitlichen Hauptleistung der Bestattung dar, die das Schicksal der umsatzsteuerpflichtigen Hauptleistung teile.

Ob die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG anwendbar ist, wenn von Kunden nur die Nutzungsüberlassung der Kühlräume und Kühlzellen, nicht aber die eigentliche Bestattungsleistung in Anspruch genommen wird, blieb im Urteilsfall offen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Inhalte von DATEV eG Auf dieser Seite sind Inhaltselemente von Servern der DATEV eG integriert, z. B. Videos, Banner oder Webformulare.  Beim Besuch unserer Seiten und bei der Interaktion mit diesen Elementen werden personenbezogene Daten an die DATEV eG übertragen.  Für die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten gelten die Datenschutzrichtlinien von DATEV-MyMarketing.