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Steuern / Verfahrensrecht 
Mittwoch, 06.12.2023

Ausbeutekalkulation bei Gaststätten - Erschütterung der Werte einer formell ordnungsmäßigen Buchführung durch Nachkalkulation

Die Übertragung der ermittelten Werte aus einer Kalkulation für ein repräsentatives Jahr auf ein anderes Jahr ist nur zulässig, sofern in der Betriebsstruktur keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind. So entschied das Finanzgericht München (Az. 12 V 1055/23).

In einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ausgewiesene Gewinne können auch durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation erschüttert werden. An diesen Nachweis seien wesentlich strengere Anforderungen zu stellen als an die Begründung einer Schätzung des Umsatzes oder Gewinns bei festgestellten, zur Schätzung berechtigenden Mängeln der Buchführung.

Bei Detailfragen berät Sie Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater.

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